(1) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist ein anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Es nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschen-unwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aufgaben:
- Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,
- Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
- Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung,
- Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
- Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände,Unterstützung bei der Spende von Blut und Blutbestandteilen zur Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten,Suchdienst und Familienzusammenführung,
- Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u. a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe.
Die Erfüllung dieser Aufgaben durch den Deutsches Rotes Kreuz e. V. erfolgt aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und gemäß seiner Möglichkeiten (§ 26).
(3) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere
- die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
- die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
- die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
- die Vermittlung von Familienschriftwechseln.
(4) Im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben nimmt das Deutsche Rote Kreuz e. V. ferner die ihm durch Bundesgesetz oder Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.
(5) Das Deutsche Rote Kreuz e. V.wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Es sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.